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Standpunkt Politik

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

von Janne Koch, Sozialreferentin und Prokuristin, AWO Trialog Weser-Ems
<p>Bereits 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) ratifiziert und sich damit der Umsetzung der Rechte beeintr&auml;chtigter Menschen mit dem Ziel eines selbstbestimmten Lebens in der Gemeinschaft verpflichtet.&nbsp;Auch die AWO macht sich daf&uuml;r in ihrem Grundsatzprogramm stark.</p>
<p>Mit dem Bundesteilhabegesetz soll das deutsche Recht in vier Reformstufen bis 2023 in &Uuml;bereinstimmung mit den Vorgaben der UN-BRK weiterentwickelt werden. Ziel ist die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensf&uuml;hrung. Hierf&uuml;r wird die Eingliederungshilfe aus dem in Deutschland historisch gewachsenen F&uuml;rsorgesystem herausgef&uuml;hrt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Das Gesetz zielt aber auch darauf ab, die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu bremsen und ver&auml;ndert deshalb die Steuerungsm&ouml;glichkeiten der Leistungstr&auml;ger erheblich.</p> <p>In station&auml;ren Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, die jetzt &bdquo;Besondere Wohnformen&ldquo; hei&szlig;en, &auml;ndert sich besonders viel. Dort werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe abgetrennt von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt. Bisher gab es die Leistungen im &bdquo;Komplettpaket&ldquo;. Neuerdings m&uuml;ssen unsere Klient*innen ihre Leistungen zum Lebensunterhalt extra beim Jobcenter beziehungsweise Sozialamt beantragen. F&uuml;r diese und ihre Familien wird das Recht so komplizierter, die Unsicherheit gr&ouml;&szlig;er. Menschen mit Behinderungen sollen ihr soziales Leben st&auml;rker nach ihren pers&ouml;nlichen W&uuml;nschen gestalten k&ouml;nnen. Daf&uuml;r werden Assistenzleistungen jetzt ausdr&uuml;cklich geregelt. Sie unterst&uuml;tzen im Alltag, zum Beispiel als Begleitung beim Einkauf. In Niedersachsen trat 2020 das &bdquo;Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes&ldquo; in Kraft. Die AWO begleitet den Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes von Beginn an konstruktiv-kritisch und hat sich beispielsweise gegen neue Zugangsh&uuml;rden (Antragserfordernis) ausgesprochen oder die Gleichrangigkeit von Pflege und Eingliederungshilfe gefordert.</p> <p>In Niedersachsen braucht die Eingliederungshilfe vor allem eine ausk&ouml;mmliche Finanzierung bei einem angemessenen Personalschl&uuml;ssel. Die AWO setzt sich daher insbesondere f&uuml;r die Neugestaltung der Regelleistungsbeschreibungen und eine Verg&uuml;tungssystematik ein, die sich am Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni orientiert, Doppelstrukturen vermeidet und moderne Teilhabe m&ouml;glich macht.</p>
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